Waffenerwerb in Deutschland

Von Stefan Holstein
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Von vielen wird daraus ein Geheimnis gemacht bzw.die meisten Bürger dieses Landes sind über dieses Tabuthema nicht vollständig oder gar nicht informiert. Viele verwechseln deshalb sogar eine Waffenbesitzkarte mit einem Waffenschein. Kurz erklärt:

Waffenbesitzkarte = legaler Besitznachweis
Eine Waffenbesitzkarte gestattet dem Inhaber nur den Besitz einer oder mehrerer Schußwaffen/Munition zum zweckgebundenen Gebrauch z.B. als Sportschütze auf dem Schießstand – incl. des notwendigen gesicherten Transportes dahin und zurück. Die dazu erforderlichen und genehmigten Waffen sind in der Waffenbesitzkarte eingetragen. Das „Führen“ einer Waffe (s.u.) ist ausgeschlossen!
Ähnliches gilt für Jäger. Hier gibt es allerdings noch weitere Bestimmungen hinsichtlich Selbstschutz.
Näheres zu den einzelnen Berechtigungen auf der nächsten Seite „Die WBK“.

Waffenschein = Berechtigung zum „Führen“
Ein Waffenschein berechtigt den Inhaber, nur EINE ganz bestimmte Waffe (Typ, Modell und Kaliber sind ganz genau definiert) in der Öffentlichkeit ausschließlich zum Selbstschutz oder zur Gefahrenabwehr zu „führen“, dh. jederzeit zugriffsbereit und feuerbereit bei sich zu tragen. Als typische Beispiele sind hier Personenschützer oder auch Schützer von Werttransporten zu nennen.
Näheres hierzu bei Waffenschein auf WIKIPEDIA

In vielen Schützenvereinigungen, hauptsächlich zu finden im Deutschen Schützenbund (DSB) werden erlaubnispflichtige Schußwaffen, besonders großkalibrige Sportgeräte oft tabuisiert oder ganz mit dem Satz abgelehnt, dass solches „Teufelswerk“ nicht in einen Sportverein gehört und man gefälligst mit Luftgewehr und Luftpistole seinen Sport auszuüben hat.
Selbstverständlich aber sollte jeder selbst entscheiden, welche schießsportlichen Disziplinen er wählt.
Deshalb sollte auch jedem die Informationen gegeben werden, welche gesetzlichen Voraussetzungen an den Erwerb von Waffen gestellt werden, damit jeder für sich die Entscheidung treffen kann ob er das will oder nicht.

Nicht zuletzt deshalb haben wir uns dem BDS als Dachverband angeschlossen, der in dieser Hinsicht wesentlich mehr Freiheit gestattet.
Letztlich kann jede „Feuerwaffe“ – egal ob Kleinkaliber oder .44 Magnum, und selbst ein simples Luftgewehr bei Mißbrauch Schlimmes anrichten. Ziel unsere Vereins ist es deshalb, Schießsportinteressierten die Möglichkeit zu geben, ihrer Leidenschaft legal, sicher und verantwortlich nachkommen zu können.
Dafür bieten wir unseren Mitgliedern in jeder Phase, vom Einstieg in den Sport bis zur wettbewerbsmäßigen Ausübung, größtmögliche Unterstützung.