{"id":1369,"date":"2018-02-12T13:58:44","date_gmt":"2018-02-12T12:58:44","guid":{"rendered":"http:\/\/ssv-holzhausen.de\/new\/?page_id=1369"},"modified":"2018-02-28T16:54:01","modified_gmt":"2018-02-28T15:54:01","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ssv-holzhausen.de\/new\/unser-verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Satzung des Vereins Sportsch\u00fctzenverein Holzausen (SSV Holzhausen) &#8211; Im BDS 1975 e.V.<\/strong><br \/>\n<strong> Beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 15.08.2015<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1: Name und Sitz<\/strong><br \/>\nDer Verein f\u00fchrt den Namen: Sportsch\u00fctzenverein Holzhausen ( SSV Holzhausen) e.V.<br \/>\nEr ist im Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in L\u00fcbbecke.<br \/>\nEr ist Mitglied im Landesverband 4 des BDS f\u00fcr sportliches Gro\u00dfkaliberschiessen e.V. in Nordrhein Westfalen, der wiederum Mitglied im BDS 1975 e.V. ist.<br \/>\nDer Verein erkennt die Satzungen dieser beiden Institutionen an.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2: Zweck<\/strong><br \/>\n1.) Der Verein bezweckt die F\u00f6rderung des Gro\u00dfkaliber Schie\u00dfsports in seiner Region<br \/>\n2.) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt gem\u00e4\u00df seiner Satzung ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung .Seine T\u00e4tigkeit ist nicht auf wirtschaftliche Vorteile gerichtet. Er erstrebt keinen Gewinn. Mittel des Vereines d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.<\/p>\n<p>Diese Ziele werden erreicht durch:<br \/>\n1.) Pflege des Gro\u00dfkaliber Schie\u00dfsports<br \/>\n2.) Durchf\u00fchrung von Vereinsmeisterschaften<br \/>\n3.) Durchf\u00fchrung von Pokalschie\u00dfen<br \/>\n4.) Teilnahme an nationalen und internationalen Veranstaltungen<br \/>\n5.) Heranf\u00fchrung von Jugend an den Schie\u00dfsport<br \/>\n6.) Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber den Gro\u00dfkaliber Schie\u00dfsport<br \/>\n7.) Enge und freundschaftliche Zusammenarbeit mit anderen schie\u00dfsporttreibenden Vereinen und<br \/>\nOrganisationen<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\nDie Mittel des Vereines d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<br \/>\nDie Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereines.<br \/>\nEs darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3: Gesch\u00e4fts- und Sportjahr<\/strong><br \/>\nDas Gesch\u00e4fts- und Sportjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4: Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\nEs gibt aktive und passive Mitglieder. Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Ein schriftlicher Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu richten. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand entscheidet innerhalb von 4 Wochen \u00fcber den Aufnahmeantrag. Diese Entscheidung mu\u00df mehrheitlich erfolgen. Gegen die Entscheidung steht dem Antragsteller eine Beschwerde an die Mitgliederversammlung zu. Diese Beschwerde ist schriftlich bis sp\u00e4testens 4 Wochen nach der Bekanntgabe der Entscheidung an die Mitgliederversammlung zu richten, die endg\u00fcltig entscheidet.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5: Rechte und Pflichten<\/strong><br \/>\n1.) Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines, des Landes- und Bundesverbandes zu wahren.<br \/>\n2.) Alle Mitglieder sind verpflichtet, ihren Jahresbeitrag bis zum 15.01. eines jeden Jahres zu zahlen.<br \/>\n3.) Alle Mitglieder sind verpflichtet, sofern ihnen dies m\u00f6glich ist, an den sportlichen Veranstaltungen des Vereines und des Landesverbandes teilzunehmen.<br \/>\n4.) Jedes aktive Mitglied hat Sitz und Stimme, jedes passive hat Sitz in der Mitgliederversammlung .<br \/>\n5.) Kein Mitglied hat Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6: Verlust der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1.) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod, Die Beitragspflicht bleibt bis zum Ende des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres bestehen.<br \/>\n2.) Nach Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Rechte, die sich aus der Vereinszugeh\u00f6rigkeit ergeben. Erstattungsanspr\u00fcche jeder Art sind ausgeschlossen.<br \/>\n3.)Der Austritt ist zum Ende eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres bis sp\u00e4testens zum 15.11. des betreffenden Jahres durch eingeschriebenen Brief an den Vorstand zu erkl\u00e4ren.<br \/>\n4.) Ein Ausschlu\u00df kann erfolgen, wenn ein Mitglied wiederholt oder schwer gegen die Ordnungen, Interessen oder Ziele des Vereins, die schie\u00dfsportlichen Regeln des Landesverbandes oder des BDS verst\u00f6\u00dft oder es seinen Beitrag nicht zahlt. \u00dcber einen Ausschlu\u00df entscheidet der Vorstand. Vor jeder Entscheidung ist dem Betroffenen rechtliches Geh\u00f6r zu gew\u00e4hren. Macht er hiervon trotz schriftlicher Aufforderung keinen Gebrauch, kann die Entscheidung ohne rechtliches Geh\u00f6r erfolgen. Gegen eine Entscheidung kann der Betroffene innerhalb von 4 Wochen bei der Mitgliederversammlung Beschwerde einlegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endg\u00fcltig. Dem Ausschlu\u00df eines Gr\u00fcndungsmitgliedes mu\u00df eine Gr\u00fcndungsmitgliederversammlung einstimmig zustimmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7: Vereinsorgane<\/strong><br \/>\nDie Organe des Vereines sind:<\/p>\n<p><em><strong>I.) Mitgliederversammlung<\/strong><\/em><br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist das h\u00f6chste Vereinsorgan. Sie setzt sich aus allen Vereinsmitgliedern zusammen. Sie ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:<br \/>\n1.) Entgegennahme der Berichte des Vorstandes<br \/>\n2.) Wahlen und Entlastungen des Vorstandes<br \/>\n3.) Wahl von Kassenpr\u00fcfern<br \/>\n4.) Wahl von Landesdelegierten<br \/>\n5.) Festsetzung von Beitrag und Aufnahmegeb\u00fchr<br \/>\n6.) Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\n7.) An &#8211; und Verkauf von Grundst\u00fccken und deren Belastung<br \/>\n8.) Aufl\u00f6sung des Vereines<br \/>\nJ\u00e4hrlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einberufen und vom Vorsitzenden oder einem Stellvertreter geleitet. Die Einladungsfrist betr\u00e4gt 30 Tage. Entscheidend f\u00fcr den Fristbeginn der Einladung ist der Postversand. Antr\u00e4ge zur Tagesordnung k\u00f6nnen von jedem Mitglied schriftlich eingereicht werden oder per Dringlichkeit auf der Mitgliederversammlung gestellt werden. In diesem Fall mu\u00df dies von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn mindestens 10 aktive Mitglieder anwesend sind. Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen oder Aufl\u00f6sung bed\u00fcrfen einer Mehrheit von 75% der anwesenden Mitglieder. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder 30% der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Zweck oder Grund verlangen. Der Antrag ist an den Vorstand zu richten.<\/p>\n<p><em><strong>II. Gr\u00fcndungsmitgliederversammlung<\/strong><\/em><br \/>\nDer Ausschlu\u00df eines Gr\u00fcndungsmitgliedes kann nur erfolgen, wenn die Gr\u00fcndungsmitgliederversammlung dem einstimmig zustimmt.<\/p>\n<p><em><strong>III.) Vorstand<\/strong><\/em><br \/>\nDem Vorstand geh\u00f6ren an: 1.) Der Vorsitzende 2.) Der stellvertretende Vorsitzende 3.) Der Kassierer 4.)Der Sportwart f\u00fcr Kurzwaffen 5.)Der Sportwart f\u00fcr Langwaffen 6.) Beauftragter f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitsarbeit<br \/>\nVorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer. Zur rechtlichen Vertretung gen\u00fcgt entweder der Vorsitzende oder die beiden anderen Vorstandsmitglieder gemeinsam.<br \/>\nDiese d\u00fcrfen jedoch im Innenverh\u00e4ltnis ihre Vertretungsbefugnis gegen den Willen des Vorsitzenden aus\u00fcben. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 5 Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zum Zeitpunkt der Neuwahlen im Amt. Wiederwahl ist m\u00f6glich. Wahlen sind getrennt durchzuf\u00fchren. Gew\u00e4hlt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Vorstandssitzungen sind in jedem Quartal durchzuf\u00fchren und vom Vorsitzenden zu leiten. Bei dessen Verhinderung ist ein Versammlungsleiter zu bestimmen. Ein Protokoll ist zu f\u00fchren.<br \/>\nDas Vereinsverm\u00f6gen ist vom Vorstand zu verwalten.<\/p>\n<p>Dem Kassierer obliegt insbesondere die \u00dcberwachung der Einnahmen und Ausgaben.<br \/>\nF\u00fcr ordnungsgem\u00e4\u00dfe Buchf\u00fchrung und Verm\u00f6gensverwaltung ist Sorge zu tragen.<br \/>\nDie Sportwarte sind f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Vereinsmeisterschaften, Pokalschie\u00dfen, Organisation von Fahrten zu anderen Wettk\u00e4mpfen und alle sportlichen Belange zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8: Anerkenntnis der Landesverbands &#8211; und BDS Satzung<\/strong><br \/>\nDer Verein erkennt die Satzung des LV 4 und des BDS in seiner jeweils g\u00fcltigen Fassung als f\u00fcr sich verbindlich an. Dies ist durch Satzungs\u00e4nderung nicht ver\u00e4nderbar, solange der Verein Mitglied im LV 4 ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9: Ehrenamtlichkeit<\/strong><br \/>\nS\u00e4mtliche Vorstandsmitglieder des Vereins \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus. Die im Interesse des Vereins entstehenden Kosten werden in der vom Vorstand festgelegten H\u00f6he ersetzt.<br \/>\nF\u00fcr besonders beanspruchte Mitglieder kann der Vorstand Aufwandsentsch\u00e4digungen beschliessen.<br \/>\nKeine Person darf durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen besonders bevorzugt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10: Wahlen und Abstimmungen<\/strong><br \/>\nDer Vorstand ist bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig. Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens 10 ihrer aktiven Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig.<br \/>\nIst bei der Mitgliederversammlung keine Beschlu\u00dff\u00e4higkeit gegeben,so ist binnen 21 Tagen eine neue Versammlung einzuberufen, die dann in jedem Falle beschlu\u00dff\u00e4hig ist. Grunds\u00e4tzlich, sofern es in der Satzung nicht anders festgelegt ist, entscheidet die einfache Mehrheit, wobei ung\u00fcltige Stimmen oder Stimmenthaltungen nicht mitgez\u00e4hlt werden.<br \/>\nWahlen erfolgen durch Handzeichen, es sei denn, da\u00df ein Antrag auf geheime Wahl vorliegt. In diesem Falle wird die Wahl geheim durchgef\u00fchrt.<br \/>\nBei Abstimmungen gilt Stimmengleichheit als Ablehnung.<br \/>\nEine Niederschrift \u00fcber den Verlauf der Sitzungen und Versammlungen ist anzufertigen und vom Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11: Aufl\u00f6sung<\/strong><br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereines oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen zu 50 % an das Tierheim Tierschutzverein L\u00fcbbecke und Umgebung e.V und zu 50 % an das Hospiz L\u00fcbbecke PariSozial Minden L\u00fcbbecke, Simonstrasse 19,32423 Minden<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins Sportsch\u00fctzenverein Holzausen (SSV Holzhausen) &#8211; Im BDS 1975 e.V. Beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 15.08.2015 \u00a7 1: Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen: Sportsch\u00fctzenverein Holzhausen ( SSV Holzhausen) e.V. 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