Ausleihe Vereinswaffen

Ausleihe Vereinswaffen

 

Grundsätzlich ist es jedem Mitglied des SSV Holzhausen möglich,für ein privates Training oder Meisterschaften die entsprechenden Vereinswaffen zu nutzen und sich ggf. auszuleihen.

Dies ist allerdings, auch waffenrechtlich an folgende Richtlinien gebunden.

  1. Bitte 4 Tage vor dem  Ausleihtermin  dem zuständigen Vorstandsmitglied ( für Langwaffen Christian, für Kurzwaffen Claudia oder Stefan ) die Daten euerer WBK zukommen lassen.
  2. Um einen Leihschein auszustellen müssen diese Daten eurer waffenrechtlichen Erlaubnis ( grüne WBK ) vorliegen.
  3. Sind diese Daten angekommen wird ein Leihschein erstellt welcher das Ausleihdatum und auch das Rückgabedatum enthält.
  4. Dann kann die Waffe entweder bei dem Vorstandsmitglied abgeholt werden oder bei einem passenden Training mitgenommen werden.
  5. Nach Ablauf der Leihzeit ist die Waffe dem Ausleiher zurückzugeben.
  6. Vereinswaffen,welche mit einer Optik versehen sind ,sind eingeschossen und die Optik darf nicht verstellt werden. Wird dies trotzdem getan muß die Munition, die zum erneuten Einschiessen benötigt wird, bezahlt werden.
  7. Das Schiessen mit wiedergeladener Munition ist auch aus Haftungsgründen grundsätzlich untersagt. Wird hiergegen verstossen gehen alle Garantieansprüche für die jeweilige Waffe dem Hersteller gegenüber verloren und dies stellt somit ein vereinsschädigendes Verhalten dar, was im härtesten Fall zu einem Vereinsauschluss führen kann.