Schwarzpulver

Die letzten Termine waren sehr gut besucht und habe allen sehr viel Spaß gemacht. Weiterhin wird es wieder mind. 2 Termine pro Jahr auf dem Schießstand in Tengern geben, diese findet ihr unter Termine. Dieser Stand hat auch die Zulassung für Schwarzpulver.

Auch dafür gilt schon mal: Für bessere Planung bitte unbedingt zum jeweiligen Termin Anmeldung an Claudia Meyer mit Angaben:
1. Anfänger?
2. Werden Waffen mitgebracht – welche?
3. Ist Erlaubnis nach §27SprengG vorhanden?

Wichtiger Hinweis für alle Vereinsmitglieder, die regelmäßig am üblichen Tengern-Termin teilnehmen: Aus sicherheitstechnischen Gründen sind während dieser Trainingszeiten moderne Patronenwaffen mit Nitroladungen auf dem Stand nicht zugelassen. Beide Pulversorten dürfen lt. gesetzlicher Regelungen in Innenräumen nicht gleichzeitig verschossen werden – wg. Brand-/Verpuffungsgefahr.

Das Schießen mit Schwarzpulverwaffen bzw. Vorderladern hat seinen ganz eigenen Reiz, ob nun mit mehrschüssigen Perkussionsrevolver, einschüssigen Perkussionspistolen/-Gewehren oder gar Steinschloßwaffen. Denn das Laden eines jeden einzelnen Schusses ist in jedem Fall ein sorgfältiges Procedere, welches mit dem Aufmunitionieren einer üblichen Revolvertrommel oder eines Pistolenmagazins kaum etwas gemeinsam hat. Gute Vorbereitung incl. Wahl der richtigen Pulvermenge, Schußpflaster/Dämmung, Geschosse und letztlich das „Stopfen“ sind mind. ebenso wichtig wie die üblichen Routinen für die anschließende Abgabe des Schusses. Das Laden ist relativ umständlich und zeitaufwändig – aber genau das macht eben den genannten besonderen Reiz aus und ist gleichzeitig eine besondere Herausforderung. Die meisten, die diese ursprüngliche Art des Schießens schon mal ausprobiert haben werden dies gerne bestätigen.

Ein paar allgemeine, kurze Infos für „Einsteiger“:

Waffen
Geschossen werden dürfen alle Waffen mit gültigem Schwarzpulverbeschuß. Angenehme Besonderheit: Vorderladerwaffen unterliegen grundsätzlich erleichterten Erwerbsbedingungen. Mehrschüssige (die klassischen Revolver, aber auch mehrläufige Pistolen/Büchsen/Flinten) unterliegen der Erlaubnispflicht, können lt. Aktuellem WaffG aber ohne weiteren Bedürfnisnachweis auf vorhandene „Gelbe WBK“ erworben werden. Kaufen und Anmelden bei der Erlaubnisbehörde genügt. Transport, Lagerung (Tresor) etc. unterliegen den gleichen kategorisierten Bestimmungen wie alle anderen erlaubnispflichtigen Waffen.

Einschüssige unterliegen nicht einmal einer Erwerbserlaubnis und können somit frei ab dem 18. Lebensjahr erworben und besessen werden! Besondere Aufbewahrung in Tresor und Bestimmungen hinsichtlich Transport etc. entfallen hier deshalb. Dies gilt sogar für z.B. Sharps- und Gallager-Hinterladerbüchsen, die mit vorgeladenen Papier- oder Messingpatronen von hinten geladen, letztlich aber über eine separate Perkussionszündung abgefeuert werden.

Einzige, absurde Ausnahme: die „Tingle-Pistole“ (Gelbe WBK). Liegt vermutlich daran, dass diese Waffe kein historisches Vorbild hat und/oder in der Silhouette einem Revolver ähnelt.

Vorderladerwaffen, oft auch sehr gute sind i.d.R. preislich so angesiedelt, dass sie keine großen Löcher in die Haushaltskasse reißen. Dies gilt besonders für gebrauchte.

Gute Revolver sind aus den „freien Zeiten“ der 70er Jahre, hauptsächlich aus italienischer oder spanischer Produktion in großer Menge auf dem Markt vorhanden („Grabbelkiste“) und wechseln gerne schon mal für 100-200 € den Besitzer.

Gleiches gilt für einschüssige Pistolen/Büchsen – wobei für hochpräzise Matchwaffen durchaus aber auch das Mehrfache gefordert wird.

Neu gefertigte Waffen sind ebenfalls auf dem Markt – von einfachsten Teilen bis hin zu aufwändigen Matchwaffen. Hier ist die Preisspanne beachtlich und reicht von 100-200€ bis 1000€ und darüber.

Manche alte „Schätzchen“ aus den 70er/80er Jahren haben – je nach Zustand – sogar das Zeug zur Wertanlage, hier nur 2 Beispiele von etlichen: originale Perkussionspistolen „Hege Siber Cal.33“ (Zeughaus Überlingen, mögl. im Originalkasten) oder der begehrte Gallager-Karabiner .54 von ERMA, der schon seit vielen Jahren nicht mehr gebaut wird. Die hier aufgerufenen Preise übertreffen mittlerweile manchmal schon den ursprünglichen Neupreis und steigen tendenziell weiter.

Treibmittel/Pulver
Als Treibmittel ist ausschließlich Schwarzpulver zugelassen. Dies unterliegt hinsichtlich Erwerb/Besitz/Lagerung dem Sprengstoffgesetz, kann also nur mit behördlicher Erlaubnis gehandhabt werden. Erforderlich ist dafür die Erlaubnis nach §27SprengG. Diese wird ähnlich der WBK nach Lehrgang/Prüfung und Überprüfung des Antragstellers durch die Erlaubnisbehörde erteilt (s. auch Thema WBK/Wiederladen auf unserer HP).

Ist aber für unser Training „Schwarzpulverschießen“ für Interessenten ohne diesen „Pulverschein“ kein Problem – Pulver wird an dem Trainingstermin von Berechtigten/bzw. dem Verein kostenlos zur Verfügung gestellt!

Konkret bedeutet dies für Interessierte:
1) Jeder, der eine geeignete Vorderladerwaffe besitzt, kann und darf damit an diesem Abend erscheinen. Möglichst mit passenden Geschossen und Pflaster-/Dämmmittel und Zündhütchen. Pulver steht zur Verfügung.
2.) Sollte die eine oder andere Unsicherheit bestehen – die erfahrenen Kollegen helfen gerne, am besten aber schon im Vorfeld klären.
3.) Wer keine entsprechende Waffe besitzt, nur mal „reinschnuppern“ möchte, ist ebenfalls willkommen. Der Autor selbst z.B. stellt seine Waffe(n) selbst gern für ein paar Schüsse zur Verfügung – die anderen anwesenden Kollegen aber sicher ebenso.
4.) Schwarzpulver muß nicht mitgebracht werden – s.o.
5.) Wie bei allen anderen Schießen aber gilt: Gehörschutz und Schutzbrille sind Pflicht, ebenso Versicherungsnachweis (z.B. gültige BDS-Mitgliedschaft/Ausweis) etc.
6.) Und: Zeit, Geduld, Gelassenheit mitbringen! Dann wird`s auch was mit dem Spaß!!!

Da die Vorbereitungen und Durchführung eines solchen Abends aufwändiger sind als andere Trainingstermine – bitte unbedingt vorab bei Claudia Meyer telefonisch oder per E-mail anmelden.
Dabei können zuvor auch schon mögliche Unklarheiten und Unsicherheiten ausgeräumt werden. Alle Kontaktdaten auf unserer HP unter „Unser Verein/Vorstand“.

Claudia Meyer